Abwrackprämie
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Abwrackprämie - was ist das?

Abwrackprämie, Verschrottungsprämie oder auch Umweltprämie ist jeweils ein Synonym für die befristete, staatliche Prämie, die in Deutschland im Rahmen des Konjunkturpaketes II Mitte Januar 2009 beschlossen wurde.

Der Stichtag der Abwrackprämie ist der 14. Januar 2009, der Tag des Kabinettsbeschlusses. Der Stichtag bezieht sich auf Kauf und Erstzulassung eines Neuwagens bzw. Kauf und Zulassung eines Jahreswagens. Die Laufzeit endet spätestens am 31. Dezember 2009. Erwerb und Zulassung des Fahrzeugs muss somit für die Inanspruchnahme der Abwrackprämie zwischen dem 14.01.2009 und dem 31.12.2009 erfolgen. Da die Mittel für die Abwrackprämie, bei Einführung der Abwrackprämie auf 1,5 Mrd. Euro, begrenzt sind, werden die Abwrackprämien nach Reihenfolge der Antragseingänge verteilt. Die Höhe der Prämie beträgt 2.500 Euro. Dies reicht rechnerisch für 600.000 Fahrzeuge!

Da die vorgesehenen Haushaltsmittel infolge des Eingangs von mehr als einer Million Anträge auf Erteilung der Abwrackprämie in den ersten drei Monaten nicht mehr ausreichten, hat die Bundesregierung am 8. April 2009 im Kabinett zugestimmt, die Abwrackprämie einmalig aufzustocken. Die Mittel für die Abwrackprämie wurden hierdurch auf insgesamt 5 Mrd. Euro erhöht. Mit der Abwrackprämie kann somit nun der Kauf von bis zu 2.000.000 Fahrzeuge gefördert werden!

02.09.2009 - aktueller Status der Ausnutzung der Abwrackprämie:
  • Per 2. September 2009 stehen keine Mittel mehr zur Gewährung der Abwrackprämie zur Verfügung!
  • Das unten vorgestellte Online-Portal der BAFA für die Reservierung der Abwrackprämie ist daher geschlossen!
  • An gleicher Stelle wird ab dem 3. September 2009 eine Warteliste für eventuell freiwerdende Abwrackprämien eingerichtet!

Was passiert, wenn die für die Abwrackprämie bereitgestellten Mittel aufgebraucht sind?

Sollte der Prämientopf für die Abwrackprämie leer sein, geht der noch nicht bedachte Käufer leer aus. Um eine Planungssicherheit zu schaffen, ist ab dem 30. März auch eine Vorweg-Reservierung der Abwrackprämie möglich (s.u.).

Wer gehört zu den Begünstigten der Abwrackprämie?

Alle natürlichen Personen, die zuletzt ihr Altfahrzeug über die Dauer von mindestens einem Jahr auf ihren Namen zugelassen hatten. Hierbei müssen der Altfahrzeughalter und der Zulasser des Neu- bzw. Jahreswagens identisch sein!

Was gilt hierbei als Altwagen?

Ein PKW, der mindestens 9 Jahre alt ist, d.h. eine Erstzulassung vor dem 14.01.2000 aufweist.

Was gilt hierbei als Neufahrzeug?

Ein Automobil, das erstmals und speziell in Deutschland zugelassen wird und das mindestens die Euro 4 Norm erfüllt.

Was ist ein Jahreswagen?

Ein Fahrzeug, das zurückgerechnet vom Zeitpunkt der Zulassung auf den Antragsteller/die Antragstellerin,  längstens ein Jahr einmalig auf einen Kfz-Hersteller, dessen Vertriebsorganisationen oder dessen Werksangehörigen, einen Kfz-Händler, eine herstellereigene Autobank, ein Automobilvermietungsunternehmen oder eine Automobilleasinggesellschaft zugelassen war.
Achtung: Eine Tageszulassung zählt als reguläre Zulassung!

Kann auch ein EU-Fahrzeug als Neu- bzw. Jahreswagen erworben werden?

Ja, wenn die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt sind.

Wie beantrage ich die Abwrackprämie?

Die Abwrackprämie ist beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) nun per INTERNET im Rahmen einer Reservierung zu beantragen. Dies kann auch durch Beauftragung des jeweiligen Händlers erfolgen.

Ist der Erwerb eines Fahrzeuges beim Antrag auf Abwrackprämie nachzuweisen?

Ja, dieser Nachweis für die ist zu erbringen durch
  • Nachweis der Zulassung des Neufahrzeugs auf den Antragsteller/die Antragstellerin durch Kopien der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief).
  • Kopie der Rechnung beziehungsweise des Leasingvertrags für den Erwerb des Neufahrzeugs.
  • Bei Jahreswagen von Werksangehörigen der Kfz-Hersteller eine Bescheinigung des Kfz-Herstellers, das der Pkw zum Zeitpunkt des Kaufs auf einen 'Werksangehörigen/eine Werksangehörige zugelassen war.

Ist die Verschrottung beim Antrag auf Abwrackprämie nachzuweisen?

Ja, man muss einen Verwertungsnachweis eines anerkannten Demontagebetriebs gemäß Altfahrzeugverordnung im Original vorliegen haben (Verschrottung im oben genannten Zeitraum, also zwischen dem 14.01. und 31.12.2009). Zusätzlich braucht man den Nachweis der Zulassung des Alt- und Nutzfahrzeugs auf den Antragsteller.
Somit sind dem Antrag für die Abwrackprämie unbedingt folgende Nachweise beizufügen:
  • Verwertungsnachweis nach § 15 der Zulassungsverordnung, der durch den Betreiber eines anerkannten Demontagebetriebs gemäß Altfahrzeugverordnung ausgestellt wurde.
  • Nachweis der Außerbetriebsetzung des Altfahrzeugs durch Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit dem Vermerk der Zulassungsbehörde über die Außerbetriebsetzung und Original der entwerteten Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief).

Zahlt der Verschrotter Geld für den Altwagen?

Dies ist nicht auszuschließen. Daher sollte man sich vorab über den Restwert des Altwagens informieren.

Wen kann ich bei Fragen zu der Abwrackprämie ansprechen?

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat zu Fragen zur Abwrackprämie eine separate Telefon-Hotline eingerichtet. Die Rufnummer findet man unter dem Stichwort 'Umweltprämie' auf der Homepage des BAFA, www.bafa.de.

Reservierung der Abwrackprämie ab dem 30. März 2009 und weiteres Procedere

Auf den Seiten der BAFA ist nun ein Online-Formular für die Reservierung der Abwrackprämie eingestellt. Dem Online-Antrag ist zwingend als Anlage eine Kopie des Kauf- oder Leasingvertrages oder der verbindlichen Bestellung über das Neufahrzeug im pdf-Format beizufügen, deren Dateigröße 2 MB nicht überschreiten darf! Folgende Daten werden hierbei für die Reservierung der Abwrackprämie erhoben:
  • Antragsteller / Antragstellerin
    • Frau/Herr
    • Vorname
    • Name
    • Straße und Hausnummer
    • Postleitzahl
    • Ort
    • E-Mail-Adresse (Hier ist die Adresse einzutragen, an die die Eingangsbestätigung gesendet werden soll. Dies kann z. B. auch die Adresse eines Autohauses sein.)
  •  Angaben zum Altfahrzeug
    • Fahrzeug-Ident.-Nummer
    • Hersteller
    • Fahrzeugtyp
  • Angaben zum Neufahrzeug
    • Datum des Kaufvertrags/Leasingvertrags
    • Hersteller
    • Fahrzeugtyp
    • Emissionsklasse
Der Antragssteller erhält nun nach erfolgter Reservierung der Abwrackprämie eine automatische Eingangsbestätigung. Anschließend werden die Reservierungsbescheide für die Abwrackprämie in der Reihenfolge des Eingangs der vollständigen Reservierungsanträge im BAFA erteilt. Die Versendung der Reservierungsbescheide für die Abwrackprämie erfolgt ab dem 16. April 2009. Alle weiteren Unterlagen sind nach dem Erhalt des Reservierungsbescheides in der der dort vorgegebenen Form dem BAFA nachzureichen. Die Reservierung der Abwrackprämie gilt für sechs Monate. Innerhalb dieses Zeitraumes sind die nach der Richtlinie auf das Altfahrzeug und auf das Neufahrzeug bezogenen erforderlichen Handlungen vorzunehmen.

Aus Gründen der besseren organisatorischen Abwicklung wird von der BAFA empfohlen, die Nachweisunterlagen für den Erhalt der Abwrackprämie erst nach Eingang des Reservierungsbescheides einzureichen. Hierzu ist dem Reservierungsbescheid für die Abwrackprämie ein eigenes Verwendungsnachweisformular beigefügt.




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