Was ist ein Optionsschein?
Die Idee der Optionsscheine, die oft auch als Warrants bezeichnet werden, ist relativ einfach.
Bei einem Optionsschein bezahlt man heute einen bestimmten Betrag und erhält hierfür das Recht, d.h. die Option, an einem bestimmten Termin in der Zukunft (europäischer Typ) oder bis zu einem festgelegten Zeitpunkt in der Zukunft (amerikanischer Typ) ein mit Basiswert oder auch mit Underlying tituliertes Objekt, w.z.B. eine Aktie oder einen Index, zu einem definierten Preis, dem Basispreis genannt, zu einem vorgegebenen Verhältnis, dem Bezugsverhältnis (Anzahl Optionsscheine zu Anzahl Basiswerte), zu kaufen bzw. zu verkaufen.
Diesen Termin nennt man auch Verfalltermin. Wird der Optionsschein bis zu dem Verfalltermin nicht verkauft, d.h. wird das Optionsrecht nicht wahrgenommen/ausgeübt, so verfällt der Optionsschein wertlos bzw. wird, falls er noch einen Wert besitzt, automatisch durch den Emittenten ausgeübt.
Einen Optionsschein, der den Käufer des Optionsscheins zum Kauf eines Basiswertes, berechtigt, nennt man einen Call. Das Gegenstück zum Call ist der Put, der den Käufer des Optionsscheins zum Verkauf eines Basiswertes berechtigt. Den Herausgeber eines Optionsscheins, der auch dessen Ausübung garantiert, bezeichnet man als Emittent.
Nachdem nun die ersten Begrifflichkeiten geklärt sind, kommen wir zu einer der Kernfragen:
Wieso sollte man für das Recht bezahlen, später einen Basiswert kaufen oder verkaufen zu dürfen?
Man könnte diese doch auch direkt an der Börse erwerben oder veräußern.
Das ist korrekt.
Das Besondere beim Optionsschein ist aber, dass bereits zum Zeitpunkt des Erwerbs bekannt ist, zu welchem Kurs man den Basiswert kaufen oder verkaufen kann.
Somit kann man sich bei Warrants / Optionsscheinen, je nach Intention, auf einen erwarteten Kursverlauf einstellen, z.B. sich vor fallende Kurse durch einen Put absichern oder auf steigende Kurse mit einem Call spekulieren.
Man stelle sich vor, ein Anleger erwartet einen starken Kursanstieg einer bestimmten Aktie und erwirbt zum Preis von 10 EUR einen Optionsschein vom europäischen Typ mit einem Bezugsverhältnis von 1:2 , mit dem man 2 Aktien zu einem späteren Zeitpunkt für 50 EUR kaufen kann.
Liegt der Aktienkurs am Fälligkeitstag bei 90 EUR, bekäme man die 2 Aktien trotzdem für 50 EUR. Interessant, oder?
Liegt der Aktienkurs am Fälligkeitstag bei 40 EUR, müsste man die beiden Aktien nicht kaufen. Denn mit dem Optionsschein wurde nur das Kaufrecht erworben, das aber eine Kaufpflicht nicht einschließt. In diesem Fall würde man wohl auf das Kaufrecht verzichten und den Optionsschein verfallen lassen. Man hätte aber damit das eingesetzte Kapital, die 10 EUR für den Erwerb des Optionsscheins, verloren!
Dies führt unweigerlich zu der Frage nach dem Wert eines Optionsscheins.
Angenommen, ein Call-Optionsschein vom amerikanischen Typ mit einem Bezugsverhältnis von 1:1 ermöglicht den Kauf einer Aktie innerhalb der nächsten 6 Monate zum Kurs von 50 EUR und der aktuelle Aktienkurs des Basiswertes beträgt 100 EUR, so wäre die Aktie mit Hilfe des Optionsscheins für 50 EUR weniger zu erwerben.
Den Betrag, um den man mit Hilfe eines Optionsscheins einen bestimmten Basiswert günstiger erwerben bzw. teurer verkaufen kann als über die Börse, nennt man auch den inneren Wert des Optionsscheins.
Weicht hierbei das Bezugsverhältnis von 1:1 ab, so ist das Ergebnis durch das Bezugsverhältnis zu dividieren.
Es gelten somit folgende Formeln:
innerer Wert (Call) = (Kurs Basiswert - Basispreis) : Bezugsverhältnis bzw.
innerer Wert (Put) = (Basispreis - Kurs Basiswert) : Bezugsverhältnis
Ist der innere Wert eines Optionsscheins positiv, dann sagt man auch, er ist im Geld oder auch in the money, andernfalls bezeichnet man ihn aus dem Geld oder auch at the money.
Was ist mit einem Optionsschein, der aus dem Geld ist?
Angenommen, wir haben einem Call-Optionsschein vom amerikanischen Typ mit Bezugsverhältnis 1:1, einem Basispreis von 100 EUR, einer Restlaufzeit von 6 Monaten und einem Kurs des Basiswertes derzeit von 80 EUR. Der Optionsschein ist somit aus dem Geld, er hat also keinen Inneren Wert.
Bedeutet dies aber nun, dass der Optionsschein wertlos ist?
Nein, denn immerhin hat der Optionsschein noch eine Restlaufzeit von 6 Monaten. Es besteht damit zumindest noch die Chance, dass der Kurs des Basiswertes über 100 steigt, und der Optionsschein somit noch im Geld landet. Dann würde es sich lohnen, den Call auszuüben.
Es kann daher durchaus sinnvoll sein, für einen Optionsschein einen Preis zu bezahlen, der über seinem inneren Wert liegt; selbst dann, wenn der innere Wert Null ist. Diesen über den inneren Wert hinausgehenden Wert bzw. Preis eines Optionsscheins bezeichnet man als Zeitwert.
Der Zeitwert hängt primär von der Restlaufzeit des Optionsscheins und von der Schwankungsintensität (Volatilität) des Kurses des Basiswertes ab.
Jedoch muss man auch beachten, dass einem Emittent durch Begebung eines Optionsscheins durch das notwendige Vorhalten des Basiswertes bzw. eines Kapitalbetrages zur Abnahme des Basiswertes finanzielle Mittel entzogen wird. Die hieraus resultierenden Finanzierungskosten werden vom Emittenten eingepreist und sind somit ein weiterer Bestandteil des Zeitwertes.
Der Kurs bzw. der Wert eines Optionsscheins ist somit die Summe von inneren Wert und Zeitwert.
Wann ist ein Optionsschein wertlos?
Hat der Optionsschein am Verfallstag, wo der Zeitwert immer gleich 0 ist, keinen inneren Wert, so ist der Optionsschein wertlos. Man verliert das eingesetzte Kapital.
Ein weiteres, wenn auch sehr geringes Risiko, das in einem Optionsschein investierte Kapital vollständig zu verlieren, ist die Insolvenz des Emittenten.
Deswegen sollte bei Erwerb eines Optionsscheins stets auf die Bonität des Emittenten geachtet werden.
Anhand welcher Informationen kann man einen Optionsschein einschätzen?
Hierzu könnte man Optionsschein-Kennzahlen verwenden, die betrachtet werden auf der Seite Optionsschein-Kennzahlen.
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