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Auflösung eines FondsWann und wie kommt es zu einer Auflösung eines Fonds?Das Angebot von Fonds ist einem stetigen Wandel unterzogen. Neben der kontinuierlichen Weiterentwicklung der Produktpaletten kommt es zwangsweise auch zur Auflösung von Fonds in Form von Schließungen oder Verschmelzungen von Fonds. Hierbei handelt es sich zum einen um die planmäßige, laufzeitbedingte Schließungen von Fonds zum anderen aber auch um Schließungen oder Verschmelzungen von Fonds infolge wirtschaftliche Erwägungen, z.B. wegen zu geringer Fondsvolumen oder neuer Strategieausrichtungen.Gibt es Vorgaben zur Auflösung eines Fonds?Die Schritte zur Fondsauflösung in Form von Schließung oder Fondsverschmelzung sind im Investmentgesetz (InvG) geregelt!Wie erfolgt eine Auflösung eines Fonds?Eine Kapitalanlagegesellschaft, kurz auch KAG genannt, ist berechtigt, die Verwaltung eines Fonds zu kündigen.Eine Auflösung eines Fonds in Form einer geplanten Schließung des Fonds ist zwingend im elektronischen Bundesanzeiger und im Jahres- oder Halbjahresbericht bekannt zu gegeben. Die Kündigungsfrist beträgt sechs Monate (� 38 InvG). Nach Ablauf der Kündigungsfrist geht das Verfügungsrecht über das Fondsvermögen auf die Depotbank über. Diese hat das Sondervermögen, d.h. die Vermögensgegenstände des Fonds, mittels Verkauf abzuwickeln und den Erlös an die Anteilinhaber zu verteilen (� 39 InvG). Eine indirekte Auflösung eines Fonds in Form einer Verschmelzung eines Fonds auf einen anderen, von derselben KAG verwalteten Fonds ist zum Ende eines Geschäftsjahres möglich. Die Verschmelzung eines Fonds bedarf der Genehmigung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Diese Genehmigung zur Verschmelzung eines Fonds wird regelmäßig mit der Auflage erteilt, dass im nächsten Jahres- oder Halbjahresbericht sowohl des "erlöschenden" als auch des "aufnehmenden" Fonds auf die geplante Verschmelzung der Fonds hinzuweisen ist. Zum Stichtag werden dann die Vermögen beider Fonds berechnet, und zueinander ins Verhältnis gesetzt. Anschließend werden die Vermögen beider Fonds miteinander verschmolzen, so dass nur noch ein Fonds übrig bleibt. Die Anleger des erlöschenden Fonds erhalten Anteile an dem aufnehmenden Fonds im Wert ihrer "alten" Anteile zum betrachteten Stichtag. |
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