Wertpapieraufsicht
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Wertpapieraufsicht in Deutschland

der gesetzliche Rahmen

Die Wertpapieraufsicht in Deutschland ist seit 1995 dreigeteilt.

Die Wertpapieraufsicht bestehen aus den drei Instanzen

  • der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht kurz BaFin,
  • den Börsenaufsichtsbehörden der Länder und
  • den Handelsüberwachungsstellen der Börsen.

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

Als oberste Instanz verfolgt die BaFin im Rahmen der Wertpapieraufsicht das Ziel, die Transparenz und Integrität des deutschen Finanzmarktes sowie den Anlegerschutz zu gewährleisten.

Gesetzliche Grundlagen des Wirkens der BaFin sind

  • das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG),
  • das Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG),
  • das Wertpapierprospektgesetz (WpPG),
  • das Vermögensanlagengesetz (VermAnlG),
  • das Kreditwesengesetz (KWG),
  • das Investmentgesetz (InvG).

Die Kernaufgaben der BaFin liegen in der Bekämpfung von Insidergeschäften und Marktmanipulationen, der Überprüfung der Veröffentlichung von Ad-hoc-, Directors-Dealings- und bedeutenden Stimmrechtsmeldungen.

Zudem beaufsichtigt die BaFin die Kapitalanlagegesellschaften sowie die Erstellung von Verkaufsprospekten zu Wertpapieren und Vermögensanlagen.

Börsenaufsichtsbehörden der Länder

Die Aufsicht über die einzelnen Börsen obliegt den Börsenaufsichtsbehörden der Länder.

Die Börsenaufsicht überwacht insbesondere die Preisbildungsprozesse in Zusammenarbeit mit der jeweiligen Handelsüberwachungsstelle.

Zu den weiteren Aufgaben der Börsenaufsichtsbehörden der Länder zählen insbesondere die Untersuchung von Verstößen gegen börsenrechtliche Vorschriften sowie die Entwicklung von Präventionsmaßnahmen.

Hierbei hat die Börsenaufsicht ebenfalls die Zuständigkeit für die Registrierung von elektronischen Handelssystemen und die Beaufsichtigung von börsenähnlichen Systemen inne.

Dies erfolgt auf Grundlage des Börsengesetzes (BörsG).

Handelsüberwachungsstelle (HÜSt)

Eine Handelsüberwachungsstelle oder kurz HÜSt kontrolliert als eigenständiges Börsenorgan den Handel und die Abwicklung des Börsengeschäftes an einer Börse.

Gemäß BörsG hat jede Börse in Deutschland eine HÜSt.

Zu den Aufgaben einer HÜSt zählen

  • die Beobachtung der Preisfeststellung,
  • Kontrolle des Handelsverhaltens der Börsenteilnehmer,
  • der Einhaltung der Regelwerke, börsenrechtlicher Vorschriften und Anordnungen,
  • Sicherstellung des ordnungsgemäßen Handels.
10.2012


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