KFZ-Steuer, Neues aus 2009
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Neuregelung der Kraftfahrzeugsteuer aus dem Jahre 2009

Was ist eine Kraftfahrzeugsteuer / Kfz-Steuer?

Eine Kraftfahrzeugsteuer wird für Fahrzeuge fällig, die zum Verkehr auf öffentlichen Straßen bestimmt sind. Die Steuerpflicht beginnt mit der Zulassung und endet mit der verkehrsrechtlich vorgeschriebenen Abmeldung des Fahrzeugs bei einer Zulassungsbehörde. Die Kraftfahrzeugsteuer wird von den Ländern erhoben.

Neuregelung der Kraftfahrzeugsteuer

Seitdem 1. Juli 2009 gibt es eine Neuregelung der Kraftfahrzeugsteuer. Diese Neuregelung der Kraftfahrzeugsteuer steht im Einklang mit der Strategie der Europäischen Union zur Verminderung von CO2-Emissionen und ist somit emissionsbezogen.

Was sind die Eckpunkte dieser Neuregelung der Kraftfahrzeugsteuer?

Folgende Eckpunkte wurden für die neue Kraftfahrzeugsteuer vorgesehen:
  • Es gibt im Rahmen der Kraftfahrzeugsteuer einen an den Vorgaben der Europäischen Union orientierte CO2-Freigrenze für einen CO2-Ausstoß von bis zu 120 Gramm pro Kilometer, die bei Erstzulassung bis Ende 2011 gilt.

  • Für Pkw mit Erstzulassung in 2012 und2013 soll die Freigrenze für den CO2-Ausstoß auf 110 g / km und ab 2014 für auf 95 g / km sinken.

  • Hinzu kommt ein linearer Tarif der Kraftfahrzeugsteuer, der für jedes über die Zielvorgaben hinausgehende Gramm pro Kilometer einem Betrag von 2 Euro je g / km berechnet.

  • Der für die Kraftfahrzeugsteuer angedachte Sockelbetrag ist abhängig von Antriebsart und Hubraumgröße, d.h. 2 Euro je angefangene 100 cm3 für Fahrzeuge mit Fremdzündungsmotor (Otto auch Wankel) und 9,50 Euro je angefangene 100 cm3 für Fahrzeuge mit Selbstzündungsmotor (Diesel und auch Elsbett).

  • Es gibt eine Ausnahme, d.h. eine befristete Befreiung der Kraftfahrzeugsteuer, für Pkw mit Dieselmotor, deren Zulassung in den Zeitraum vom Juli 2009 bis Dezember 2013 fällt. Erfüllt ein solches Automobil die Euro-6-Abgasvorschrift, so wird in den Jahren 2011 bis 2013 eine Steuerbefreiung in Höhe von 150 Euro gewährt. Hierfür ist es jedoch erforderlich, dass bereits am Tag der Erstzulassung eine entsprechende emissionsbezogene Schlüsselnummer in der Zulassungsbescheinigung I eingetragen ist.

  • Sogenannte Bestandsfahrzeuge werden weiterhin nach derzeit geltendem Kraftfahrzeugsteuerrecht behandelt. Sie werden nach einer Übergangszeit ab 2013 schonend in die CO2-orientierte Kraftfahrzeugsteuer übergeführt. Details werden zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt.

  • Künftig übernimmt der Bund nicht nur die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer, sondern ihm fließen auch die Einnahmen der Kraftfahrzeugsteuer zu. Somit erhalten die Länder nicht mehr die Einnahmen aus der Kraftfahrzeugsteuer.

Die für die neue Kraftfahrzeugsteuer wichtigen Angaben sind somit der CO2-Wert, der Hubraum und die Antriebsart. Diese Daten sind im Fahrzeugschein zu finden. Ebenfalls im Fahrzeugschein findet man die Daten, die man für den Abschluss oder Wechsel zu einer günstigen KFZ-Versicherung benötigt.

Welche Kraftfahrzeuge sind von der neuen CO2-orientierten Kraftfahrzeugsteuer betroffen?

Die Änderung der Kraftfahrzeugsteuer betrifft grundsätzlich nur Pkw, die vom 1. Juli 2009 an erstmals zum Verkehr zugelassen werden, wobei der Begriff Pkw im kraftfahrzeugsteuerrechtlichen Sinn verstanden wird, d.h. auch bestimmte Fahrzeuge, die in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) nicht als Pkw eingetragen sind, gelten trotzdem kraftfahrzeugsteuerrechtlich als Pkw (w.z.B. einige Pickups sowie sogenannte Trikes und Quads).

Was bedeutet die Neuregelung der Kraftfahrzeugsteuer für Pkw, die vor dem 1. Juli 2009 erstmals zugelassen worden sind?

Dies hängt vom Zeitpunkt der erstmaligen Zulassung ab.
  • Ist der Pkw erstmals in der Zeit vom 5. November 2008 bis 30. Juni 2009 zugelassen worden, so wird die Kraftfahrzeugsteuer ein Jahr lang nicht erhoben. Erfüllt der Pkw die Abgasvorschriften Euro 5 oder Euro 6, so verlängert sich der Zeitraum der Nichterhebung der Kraftfahrzeugsteuer um ein weiteres Jahr, maximal bis 31. Dezember 2010. Endet der Zeitraum der Nichterhebung der Kraftfahrzeugsteuer, prüft das Finanzamt von sich aus, ob die bis 30. Juni 2009 geltende alte oder die neue, ab dem 1. Juli 2009 geltende Regelung der Kraftfahrzeugsteuer für den Halter des Pkw günstiger ist, und setzt die niedrigere Steuer fest.

  • Pkw, deren Erstzulassung vor dem 5. November 2008 liegt, werden weiter wie bisher besteuert.

  • Es ist jedoch vorgesehen, dass Pkw, die bis 30. Juni 2009 erstmals zugelassen worden sind, ab 2013 in die Systematik der Neuregelung der Kraftfahrzeugsteuer übergeführt werden.

Wo finde ich die für meinen Pkw benötigten Angaben zur Neuregelung der Kraftfahrzeugsteuer?

Für die Erhebung der Kraftfahrzeugsteuer von erstmals ab 1. Juli 2009 zugelassenen Pkw werden folgende Angaben benötigt: CO2-Wert, Hubraum und Antriebsart. Diese Angaben findet man in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) in den Feldern V.7, P.1 und P.3.

Wie werden mit Gas, Ethanol, Pflanzenöl oder sog. Bio-Diesel betriebene Pkw bei der CO2-orientierten Kraftfahrzeugsteuer behandelt und wie sieht es bei bivalenten Antrieben aus?

Der im Feld V.7 der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) amtlich eingetragene CO2-Wert ist in jedem Fall entscheidend für die Besteuerung.

Was gilt bei der CO2-orientierten Kraftfahrzeugsteuer für Hybrid-Pkw?

Auch hier gilt der im Feld V.7 der Zulassungsbescheinigung Teil I amtlich eingetragene CO2-Wert.

Was gilt bei der CO2-orientierten Kraftfahrzeugsteuer für reine Elektro-Pkw?

Für reine Elektro-Pkw sieht die Neuregelung der Kraftfahrzeugsteuer unverändert eine Sonderregelung vor. Elektro-Pkw im Sinne dieses Gesetzes sind Pkw mit Antrieb ausschließlich durch Elektromotoren, die ganz oder überwiegend aus mechanischen oder elektrochemischen Energiespeichern gespeist werden. Das Halten von Elektro-Pkw ist ab dem Tag der erstmaligen Zulassung für die Dauer von fünf Jahren von der Kraftfahrzeugsteuer befreit. Nach Ablauf der Befreiung der Kraftfahrzeugsteuer werden Elektro-Pkw wie leichte Nutzfahrzeuge nach ihrem verkehrsrechtlich zulässigen Gesamtgewicht besteuert, wobei sich für sie die Kraftfahrzeugsteuer um die Hälfte ermäßigt.

Wie hoch fällt die Kraftfahrzeugsteuer für einen Pkw mit Erstzulassung zwischen dem 1.7.2009 und 31.12.2011 aus?

Mit dem Online-Rechner des Bundesfinanzministeriums zur Ermittlung der Kraftfahrzeugsteuer kann man den Wert jetzt ganz unkompliziert ermitteln. Für die Ermittlung der Kraftfahrzeugsteuer ist nur Antriebsart, Hubraum und CO2-Wert einzugeben.


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