|
||||||
|
||||||
|
Teilausführungeneiner WertpapierorderWas sind Teilausführungen?Schon erlebt, dass das Ergebnis einer Ausführung einer Wertpapierorder nicht die Wertpapierabrechnung einer einzigen Transaktion sondern die Abrechnung, d.h. das Ergebnis, mehrerer Transaktionen mit ggf. verschiedenen Kursen und mit einer pauschalen Gebührenbelastung für jede einzelne Transaktion ist? In so einem Falle bezeichnet man die verschiedenen Teile bzw. Tranchen, in denen die Wertpapierorder ausgeführt wurde, als Teilausführungen. Wie kommt es zu diesen Teilausführungen?Dies kann immer dann passieren, wenn der gewählte Börsenplatz keine Ausführung in einer Transaktion für das gesamte Ordervolumen garantiert. So gilt z.B. für XETRA, dem elektronischen Handelssystem der Deutschen Börse AG für den Kassamarkt, dass grundsätzlich eine Order immer dann in einzelne Transaktionen aufgeteilt wird, wenn für die jeweilige Order nicht eine ausreichend große Gegenorder eingestellt ist. BeispielDies kann z.B. bei einer Kauforder von 1.000 Aktien mit einem oberen Kurslimit von 20 Euro erfolgen, wenn diese nur auf ein Verkaufsangebot von 200 Stück zu 18 Euro trifft. In diesem Fall werden die ersten 200 Stück der Wertpapierorder mit den Stücken dieses Verkaufsangebotes bedient. Nach dieser Teilausführung wird die Wertpapierorder "anteilig aufrecht erhalten", d.h. es verbleibt eine Nachfrage nach 800 Aktien mit einem oberen Kurslimit von 20 Euro entsprechend der vorgegebenen Gültigkeit im Orderbuch. Trifft nun ein weiteres, passendes Verkaufsangebot ein, etwa 500 Stück zu 19,90 Euro, dann erfolgt auch für diese 500 Stücke eine weitere Teilausführung. Von der eingestellten Kauforder sind somit noch 300 Aktien offen, d.h. noch nicht bedient. Für dieses verbleibende, offene Restnominal der Kauforder kann es, muss es jedoch nicht, zu weiteren Teilausführungen kommen. Kann man Teilausführungen vermeiden?Ja, es gibt Möglichkeiten Teilausführungen zu vermeiden. Orderzusatz AONSo kann man z.B. mit dem Orderzusatz AON (all or nothing) instruieren, dass entweder die Order komplett mittels einer Gesamttransaktion bedient wird oder überhaupt nicht. Allerdings kann es sein, dass der Orderzusatz AON am gewählten Börsenplatz nicht verfügbar ist und/oder sich mit einem anderen, gewünschten Orderzusatz nicht verträgt. Zudem sollte man hinterfragen, ob die Wahl des Orderzusatzes AON die Priorität der Ausführung der Wertpapierorder verändert oder andere Beeinträchtigungen nach sich zieht. Denn es kann durchaus sein, dass eine Order mit dem Orderzusatz AON am gewählten Börsenplatz nur nachrangig ausgeführt wird. BörsenplatzEine weitere Möglichkeit ist die Auswahl des Börsenplatzes, an dem man die Order aufgibt. So garantiert z.B. die Börse Stuttgart bei einem Ordervolumen von bis zu 10.000 Euro die Vermeidung von Teilausführungen im Handel mit Wertpapieren aus dem DAX, MDAX, TecDAX und SDAX sowie mit Auslandsaktien, die im Handelssegment 4X der Börse Stuttgart gelistet sind. Ebenfalls gibt es keine Teilausführungen im Parketthandel der Frankfurter Wertpapierbörse, der jedoch am 23. Mai 2011 vollständig eingestellt werden soll. Fazit - TeilausführungenLetztendlich ist die Art der Ordererteilung, wie alle Finanzentscheidungen, eine individuelle Kosten- und Risikoabwägung, die je nach Auftragsgröße unterschiedlich ausfallen dürfte. Gerade bei kleinen Volumina sind Transaktionsgebühren, die u.a. von der Börsenplatzwahl und den ggf. zu erwartende Teilausführungen beeinflusst werden, ein zu beachtender Faktor. |
|||||
|